Die Planung einer neuen Lackieranlage ist für Werkstattinhaber und Industriebetriebe oft mit einer Sorge verbunden: dem Genehmigungsverfahren. Strenge Auflagen nach BImSchG, Brandschutzvorgaben und die VOC-Verordnung (31. BImSchV) können Investitionen verzögern. Bei VENTIS Coating verstehen wir: Sie kaufen nicht nur eine Maschine, Sie benötigen Rechtssicherheit. Erfahren Sie hier, wie wir Sie aktiv im Behördendschungel unterstützen.

Deutschland ist bekannt für hohe technische Standards und komplexe Verwaltungsverfahren. Für Betreiber von Lackieranlagen (Lackierkabinen) bedeutet dies, dass vor dem ersten Spritzgang oft ein umfangreicher Papierkrieg steht. Viele Unternehmer scheuen den Kauf von Anlagen aus dem Ausland, aus Angst, dass diese beim Gewerbeaufsichtsamt oder der Unteren Bauaufsichtsbehörde durchfallen könnten.

Diese Sorge ist bei "Billigimporten" berechtigt – aber nicht bei VENTIS. Unsere Anlagen sind "Engineering made for Germany". Wir liefern nicht nur Stahl und Technik, sondern die entscheidende Dokumentations-Sicherheit.

BImSchG – Die Hürde meistern

Zentrale Rechtsgrundlage für Lackieranlagen ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ob Ihre Anlage genehmigungsbedürftig ist, hängt oft von der Menge der verarbeiteten Lösemittel und der Größe der Anlage ab (gemäß 4. BImSchV).

  • Das Problem: Behörden verlangen präzise Daten: Emissionsprognosen, Schallgutachten und detaillierte Lüftungspläne. Fehlen diese oder sind sie ungenau, droht ein Baustopp.

  • Die VENTIS-Lösung: Wir stellen Ihnen bereits in der Angebotsphase alle technisch relevanten Daten für Ihren Bauantrag oder BImSchG-Antrag zur Verfügung. Unsere technischen Zeichnungen und Datenblätter sind so aufbereitet, dass Ihr Architekt oder Immissionsschutzbeauftragter sie direkt verwenden kann.

VOC-Konformität (31. BImSchV)

Die Einhaltung der Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) wird streng kontrolliert. Seit der Novellierung der 31. BImSchV im Januar 2024 gelten teils verschärfte Überwachungspflichten.

  • Sicherheit durch Technik: VENTIS-Kabinen sind standardmäßig mit hocheffizienten mehrstufigen Filtersystemen ausgestattet, die sicherstellen, dass die Abluftwerte (Reingaswerte) den deutschen Standards entsprechen. Wir liefern die entsprechenden Filterzertifikate, die Sie für den Nachweis gegenüber der Behörde benötigen.

Brand- und Explosionsschutz (ATEX)

Ein kritischer Punkt bei jeder Abnahme ist der Explosionsschutz. Lackierräume gelten als explosionsgefährdete Bereiche. Die DGUV Regel 109-001 (ehemals BGR 500) gibt hier klare Vorgaben.

  • Ex-Zonen-Dokumentation: Ein häufiger Mangel bei Importanlagen sind Motoren oder Leuchten ohne korrekte ATEX-Zulassung. Bei VENTIS gehen wir keine Kompromisse ein. Unsere Komponenten (Beleuchtung, Lüftermotoren, Brenner) verfügen über die notwendigen Konformitätserklärungen.

  • Unterstützung beim Explosionsschutzdokument: Jeder Betreiber muss ein Explosionsschutzdokument erstellen. Wir liefern Ihnen die anlagenspezifischen Daten (Lüftungsraten, technische Schutzmaßnahmen), die Ihr Sicherheitsbeauftragter für die Erstellung dieses Dokuments zwingend benötigt.

Bestandsschutz vs. Neuanlage: Warum sich "Gebraucht" oft nicht lohnt

Ein gut gemeinter Rat an Investoren: Vorsicht beim Kauf gebrauchter Anlagen (z.B. alte Wolf- oder Lutro-Kabinen) aus Online-Börsen. Der sogenannte Bestandsschutz erlischt in der Regel, sobald eine Anlage abgebaut und an einem neuen Ort wieder aufgebaut wird. Sie wird dann rechtlich wie eine Neuanlage behandelt und muss den aktuellen (strengen) Stand der Technik erfüllen – etwa in Bezug auf Energieeffizienz und Wärmerückgewinnung.

Die Nachrüstung einer alten Anlage auf BImSchG-Niveau kostet oft mehr als eine Neuinvestition. Mit einer neuen VENTIS-Anlage erfüllen Sie den aktuellen "Stand der Technik" ab Werk und profitieren zudem von Fördermöglichkeiten.

BAFA-Förderung: Bis zu 15% Zuschuss sichern

Moderne Lackierkabinen sind energieintensive Anlagen. Der deutsche Staat fördert den Austausch alter Anlagen oder die Investition in hocheffiziente Neuanlagen (z.B. mit Frequenzumrichtern und Wärmerückgewinnung) über das BAFA-Modul 4 ("Energie- und ressourcenbezogene Optimierung").

  • Ihr Vorteil: VENTIS-Anlagen sind auf Energieeffizienz getrimmt. Wir kooperieren mit erfahrenen Energieberatern und liefern die technischen Daten, die für den Förderantrag notwendig sind. So wird die Investition nicht nur genehmigungsfähig, sondern auch wirtschaftlich hochattraktiv.

Fazit: Mit VENTIS Coating entscheiden Sie sich für Prozesssicherheit. Wir lassen Sie mit den Formularen nicht allein.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir prüfen gerne vorab, wie sich unsere Technik in Ihre bestehende Halle integrieren lässt.

Genehmigungsfähigkeit jetzt prüfen

Prüfen Sie unverbindlich, ob Ihre geplante Lackierkabine genehmigungsfähig ist.
Unsere Ingenieure bewerten Ihr Projekt im Hinblick auf BImSchG, ATEX und Brandschutz.

Investitionssicherheit in der Lackiertechnik: Ihr Wegweiser durch das Genehmigungsverfahren mit VENTIS Coating

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